Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung des Ferienhauses „Casa Cachalote“
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner sind Henning Rusch, Bülker Weg 20, 24220 Strande, Deutschland, Tel: +49 151 12633518 (nachfolgend „Vermieter“) und der Mieter des Ferienhauses „Casa Cachalote“ (nachfolgend „Mieter“).
1.2 Diese AGB gelten für alle Mietverträge über die zeitweise Überlassung des Ferienhauses zu Ferienzwecken.
2. Buchung und Vertragsabschluss
2.1 Eine Buchungsanfrage kann über das Online‑Buchungsformular, per E‑Mail oder telefonisch erfolgen.
2.2 Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchung schriftlich (per E‑Mail) bestätigt.
2.3 Mit der Buchung erkennt der Mieter diese AGB an.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 3 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25 % fällig. Die Restzahlung muss bis spätestens 5 Wochen vor Anreise erfolgen. Sollte die Restzahlung nicht 5 Wochen vor Anreise eingegangen sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren und die Anzahlung in Höhe von 25 % einzubehalten. Bei kurzfristigen Reservierungen, deren Anreise weniger als 5 Wochen ab Buchungsdatum liegt, ist der Gesamtpreis mit Erhalt der Bestätigung innerhalb von 24 Stunden fällig.
4. Leistungen, An- und Abreise
4.1 Das Ferienhaus wird vollständig möbliert und mit der in der Beschreibung angegebenen Ausstattung überlassen.
4.2 Die maximale Belegung beträgt 4 Personen.
4.3 Anreise ist ab 17:00 Uhr möglich, Abreise hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.4 Das Ferienhaus ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen, Geschirr gespült und Müll entsorgt.
5. Rücktritt durch den Mieter (Stornierung)
5.1 Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornogebühren:
Bis 61 Tage vor Reiseantritt 25 %
Vom 60. bis zum 31. Tag 50 %
Vom 30. bis zum 15. Tag 75 %
Ab dem 14. Tag 95 %
5.2 Der Vermieter bemüht sich, das Ferienhaus im Stornierungsfall anderweitig zu vermieten. Gelingt dies, werden die tatsächlich erzielten Einnahmen angerechnet.
5.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
6.1 Der Vermieter kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, z. B. bei höherer Gewalt, unvorhersehbarer Unbewohnbarkeit des Hauses oder vergleichbaren Umständen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Mieters (z. B. erhebliche Störung der Hausordnung, Überbelegung, unerlaubte Untervermietung) kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht in diesem Fall nicht.
7. Pflichten des Mieters / Hausordnung
7.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln und die Hausordnung zu beachten.
7.2 Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
7.3 Das Rauchen im Haus ist nicht erlaubt.
7.4 Haustiere sind nicht erlaubt.
7.5 Die Überlassung des Hauses an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
8. Haftung
8.1 Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
8.2 Für persönliche Gegenstände des Mieters wird keine Haftung übernommen.
8.3 Der Mieter haftet für alle von ihm, seinen Mitreisenden oder Besuchern verursachten Schäden am Haus und Inventar.
9. Datenschutz
9.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten) ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
9.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.